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Tatortreinigung
Wer bezahlt die Tatortreinigung?

Wer bezahlt die Tatortreinigung?

13. 02. 2025
Verursacherprinzip bestimmt die Kostenübernahme der Tatortreinigung

Die Kosten für eine Tatortreinigung werden in der Regel nach dem Verursacherprinzip bezahlt. In den meisten Fällen müssen Angehörige die Rechnung für die Reinigung eines Tatorts bezahlen. Hier ein Überblick:

Angehörige oder Hinterbliebene: Ist ein Mensch eines natürlichen Todes gestorben, tragen seine nächsten Angehörigen die Kosten für die Reinigung. Das kann z.B. der Fall sein, wenn jemand in seiner Wohnung gestorben ist, der Leichnam jedoch erst nach Wochen gefunden wurde. Eine „Tatortreinigung“ ist es dann dennoch, denn im es muss zunächst immer geprüft werden, ob tatsächlich ein natürlicher Todesfall vorliegt oder ein Verbrechen.

Vermieter oder Hauseigentümergesellschaft: Können keine Angehörigen ermittelt werden, wenn ein Hausbewohner eines natürlichen Todes bzw. ohne Fremdeinwirkung gestorben ist, sind der Vermieter oder die Hauseigentümergemeinschaft für die Kostenübernahme bei einer Tatortreinigung zuständig. Das ist häufig der Fall, wenn Leichname von Drogenabhängigen oder älteren Menschen gefunden werden.

Versicherungen: Hausratversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen können in bestimmten Fällen die Kosten der Spezialreinigung tragen. Allerdings müssen im Vorfeld die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden. Versicherungsschutz können sowohl Vermieter als auch Angehörige haben.

Täter oder Verursacher: Ist der Leichenfund aus einem Verbrechen hervorgegangen und der bzw. die Täter wurden ermittelt, können diese auch für die Kostenübernahme einer Tatortreinigung herangezogen werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Beauftragung eines Tatortreinigers über mögliche Versicherungsleistungen zu informieren bzw. abzuklären, wer in Ihrem Fall für die mit der Reinigung und ggf. Instandsetzung verbundenen Kosten aufkommen muss.


Versicherungen können in bestimmten Fällen die Kosten für Tatortreinigung decken

In der Theorie können sowohl die Hausrat- als auch die Privathaftpflichtversicherung für die Kostenübernahme einer Tatortreinigung genutzt werden. Die Hausratversicherung kann z.B. bei Todesfällen in Mietwohnungen die Schadenssumme decken. Als Angehörige können Sie eventuell Ihre Haftpflichtversicherung um die Kostenübernahme der Reinigung bitten.
Pauschal lässt sich das aber nicht sagen, da die Versicherungskonditionen von der Versicherungsgesellschaft und der jeweiligen Police abhängig sind. Sind Sie betroffen und wollen wissen, ob Ihre Versicherung die Tatortreinigung bezahlt, sollten Sie frühzeitig Kontakt zum Versicherer aufnehmen.


Kosten für Tatortreinigung bei einer Versicherung geltend machen

Trägt Ihre Versicherung die Kosten einer Tatortreinigung, sollten Sie so vorgehen:

  • Schriftlicher Kostenvoranschlag: Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten einen detaillierten, schriftlichen Kostenvoranschlag von der Tatortreinigungsfirma geben. Diesen reichen Sie bei der Versicherung ein.
  • Reinigungszertifikat: Nach Abschluss der Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation stellt die Tatortreinigungsfirma ein Reinigungszertifikat aus. Dieses dient als Nachweis dafür, dass die Räumlichkeiten wieder bewohnbar bzw. vermietbar sind.
  • Desinfektions-Nachweis: Ein zertifiziertes Gutachten von Sachverständigen, das die durchgeführten Desinfektionsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestätigt.
  • Ausführliche Dokumentation: Eine detaillierte Aufzeichnung der durchgeführten Arbeiten, einschließlich der verwendeten Materialien und Methoden.
  • Rechnung: Eine vollständige und detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten. Eventuell kann auch ein Kontoauszug erforderlich sein, mit dem Sie nachweisen, dass Sie die Rechnung bezahlt haben.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen. Sie kann Ihnen auch mitteilen, welche Dokumente genau für die Schadensregulierung benötigt werden.


Fazit: Sie müssen nicht immer selbst die Kosten einer Tatortreinigung übernehmen

Die Frage „Wer zahlt eine Tatortreinigung?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Wichtig ist, dass Sie als Betroffener prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz in Ihrem Fall greift und Ihre Versicherung die Kosten deckt.

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