Die Kosten für eine Tatortreinigung werden in der Regel nach dem Verursacherprinzip bezahlt. In den meisten Fällen müssen Angehörige die Rechnung für die Reinigung eines Tatorts bezahlen. Hier ein Überblick:
Angehörige oder Hinterbliebene: Ist ein Mensch eines natürlichen Todes gestorben, tragen seine nächsten Angehörigen die Kosten für die Reinigung. Das kann z.B. der Fall sein, wenn jemand in seiner Wohnung gestorben ist, der Leichnam jedoch erst nach Wochen gefunden wurde. Eine „Tatortreinigung“ ist es dann dennoch, denn im es muss zunächst immer geprüft werden, ob tatsächlich ein natürlicher Todesfall vorliegt oder ein Verbrechen.
Vermieter oder Hauseigentümergesellschaft: Können keine Angehörigen ermittelt werden, wenn ein Hausbewohner eines natürlichen Todes bzw. ohne Fremdeinwirkung gestorben ist, sind der Vermieter oder die Hauseigentümergemeinschaft für die Kostenübernahme bei einer Tatortreinigung zuständig. Das ist häufig der Fall, wenn Leichname von Drogenabhängigen oder älteren Menschen gefunden werden.
Versicherungen: Hausratversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen können in bestimmten Fällen die Kosten der Spezialreinigung tragen. Allerdings müssen im Vorfeld die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden. Versicherungsschutz können sowohl Vermieter als auch Angehörige haben.
Täter oder Verursacher: Ist der Leichenfund aus einem Verbrechen hervorgegangen und der bzw. die Täter wurden ermittelt, können diese auch für die Kostenübernahme einer Tatortreinigung herangezogen werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Beauftragung eines Tatortreinigers über mögliche Versicherungsleistungen zu informieren bzw. abzuklären, wer in Ihrem Fall für die mit der Reinigung und ggf. Instandsetzung verbundenen Kosten aufkommen muss.
In der Theorie können sowohl die Hausrat- als auch die Privathaftpflichtversicherung für die Kostenübernahme einer Tatortreinigung genutzt werden. Die Hausratversicherung kann z.B. bei Todesfällen in Mietwohnungen die Schadenssumme decken. Als Angehörige können Sie eventuell Ihre Haftpflichtversicherung um die Kostenübernahme der Reinigung bitten.
Pauschal lässt sich das aber nicht sagen, da die Versicherungskonditionen von der Versicherungsgesellschaft und der jeweiligen Police abhängig sind. Sind Sie betroffen und wollen wissen, ob Ihre Versicherung die Tatortreinigung bezahlt, sollten Sie frühzeitig Kontakt zum Versicherer aufnehmen.
Trägt Ihre Versicherung die Kosten einer Tatortreinigung, sollten Sie so vorgehen:
Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen. Sie kann Ihnen auch mitteilen, welche Dokumente genau für die Schadensregulierung benötigt werden.
Die Frage „Wer zahlt eine Tatortreinigung?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Wichtig ist, dass Sie als Betroffener prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz in Ihrem Fall greift und Ihre Versicherung die Kosten deckt.
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