Nebenkosten wie die Gebäudereinigung können über die Nebenkosten auf die Mieter übertragen werden. Auch die Schädlingsbekämpfung ist laut § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV) Teil der Gebäudereinigung. Somit ist auch die Schädlingsbekämpfung prinzipiell umlagefähig.
Allerdings bedeutet das wiederum nicht, dass Vermieter die Kosten für die Beseitigung oder Bekämpfung von Schädlingen auf die Mieter umlegen dürfen.
Wichtig: Mieter sollten bei Schädlingsbefall immer zuerst den Vermieter informieren, bevor sie einen Schädlingsbekämpfer beauftragen. So kann im Vorfeld genau abgeklärt werden, wer für die Kosten aufkommt.
Bei diesen Beispielen handelt es sich nicht um eine rechtliche Beratung. Vielmehr dienen Sie der Anschaulichkeit. Im Einzelfall kann es nämlich komplexer werden, wenn es um die Kostenübernahme geht.
Grundsätzlich ist der Verursacher für die Kostenübernahme der Schädlingsbekämpfung verantwortlich. Kann der Vermieter nachweisen, dass sein Mieter regelmäßig Vögel auf dem Balkon füttert und dadurch Ratten angezogen werden, die wiederum zur Plage im Haus werden, kann der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden. In diesem Fall wären die Kosten für die Schädlingsbekämpfung nicht umlagefähig. Vielmehr müsste der Mieter sie übernehmen.
Nicht selten kommt es bei der Kostenübernahme von Schädlingsbekämpfung zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.
Auch Mieter können den Vermieter zur Beseitigung von Schädlingen und zur Kostenübernahme auffordern. Entsteht Schaden am Mietobjekt durch Schädlinge, gibt es einen Mangel, den der Mieter geltend machen kann. Das wäre der Fall, wenn trotz mehrfacher Aufforderung Defekte an Dächern oder Wänden nicht behoben werden und dort Ratten oder anderes Ungeziefer in Wohnräume eindringen können. Die Kosten für die Beseitigung solcher Mängel und die entstehenden Kosten für die Schädlingsbekämpfung sind dann nicht umlagefähig.
Fazit: Kosten für Schädlingsprävention und regelmäßige Bekämpfung lassen sich auf die Mietkosten umlegen
Die Kosten für die Ungezieferbekämpfung gehören zu den Nebenkosten. Sie lassen sich aber nur auf die Miete umlegen, wenn die Arbeiten regelmäßig stattfinden. Die Kosten können auch nur dann auf alle Mieter umgelegt werden, wenn gemeinschaftlich genutzte Bereiche betroffen sind. Geht es um die einmalige Entfernung von Schädlingen, muss der Vermieter die Kosten tragen, außer er kann dem Mieter fahrlässiges Handeln nachweisen, das zum Schädlingsbefall geführt hat.
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