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Schädlingsbekämpfung
Wer hat die Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung?

Wer hat die Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung?

27. 02. 2025

Eine Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung wird grundsätzlich nur Personen oder Unternehmen erteilt, die gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Wir zeigen Ihnen, was es mit dem Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung auf sich hat.


Wichtige Voraussetzungen für die professionelle Schädlingsbekämpfung

Schädlingsbekämpfer kann nicht jeder werden. Für ein professionelles Gewerbe sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Am wichtigsten ist die Sachkunde. Sie wird vom Tierschutzgesetz vorgegeben.

  • Sachkundenachweis: Die antragstellende Person oder verantwortliche Mitarbeitende müssen nachweisen, dass sie über die erforderliche Sachkunde verfügen, z. B. durch entsprechende Ausbildungen oder Schulungen (§ 11 Tierschutzgesetz)
  • Zuverlässigkeit: Dies wird durch ein Führungszeugnis und ggf. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachgewiesen. Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Tierschutz können die Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
  • Kenntnisse im Tierschutz bei Fallen und Giften: Die verwendeten Mittel und Methoden müssen tierschutzgerecht sein und im Antrag detailliert angegeben werden.

Die Erlaubnis muss von der zuständigen Behörde erteilt werden

Die Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung wird vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erteilt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Diese Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Sachkundenachweise
  • Führungszeugnis
  • Angaben zu den Tieren, die bekämpft werden sollen und den vorgesehenen Maßnahmen sowie eine Beschreibung der eingesetzten Fallen und Giftstoffe.
Für das Erteilen einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung erheben die zuständigen Behörden eine Gebühr, die von Bundesland zu Bundesland bzw. von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann.

Was ist für den Sachkundenachweis bei der Schädlingsbekämpfung erforderlich?

Wer seine Sachkunde als Schädlingsbekämpfer nachweisen möchte, muss dafür an verschiedenen Sachkundelehrgängen erfolgreich teilgenommen haben. Für diese Sachkundekurse wiederum ist Fachkunde erforderlich.
In der Regel volontieren künftige Schädlingsbekämpfer erst einmal in einem Fachbetrieb. Sie lernen dabei, welche Stoffe für die Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden und welche Maßnahmen Erfolg versprechen.

Ein wichtiger Sachkundenachweis für Schädlingsbekämpfer ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zur Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Darin wird u.a. die TRGS 532 behandelt. Die Technische Regel für Gefahrstoffe bezieht sich auf den Umgang mit giftigen, sehr giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen. Die Details gibt die Gefahrstoffverordnung vor. Sie ist neben dem Tierschutzgesetz eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage für die Arbeit als Schädlingsbekämpfer. Darüber hinaus greift die DIN EN 16636-2015. Sie gibt vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Betrieb zur Schädlingsbekämpfung aktiv werden darf.


Wie lange dauert es, bis ich die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung erhalte?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann das zuständige Amt die Erlaubnis innerhalb weniger Wochen erteilen. Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.

Fazit: Sachkundenachweis ist nur ein Teil der beruflichen Qualifikation

Wer gewerbsmäßig als Schädlingsbekämpfer arbeiten möchte, kann eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie liefert die Grundlagen für die spätere Arbeit, befreit die Antragsteller jedoch nicht, die notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis als Schädlingsbekämpfer zu erfüllen.

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