Eine Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung wird grundsätzlich nur Personen oder Unternehmen erteilt, die gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Wir zeigen Ihnen, was es mit dem Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung auf sich hat.
Schädlingsbekämpfer kann nicht jeder werden. Für ein professionelles Gewerbe sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Am wichtigsten ist die Sachkunde. Sie wird vom Tierschutzgesetz vorgegeben.
Die Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung wird vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erteilt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Diese Unterlagen werden dafür benötigt:
Wer seine Sachkunde als Schädlingsbekämpfer nachweisen möchte, muss dafür an verschiedenen Sachkundelehrgängen erfolgreich teilgenommen haben. Für diese Sachkundekurse wiederum ist Fachkunde erforderlich.
In der Regel volontieren künftige Schädlingsbekämpfer erst einmal in einem Fachbetrieb. Sie lernen dabei, welche Stoffe für die Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden und welche Maßnahmen Erfolg versprechen.
Ein wichtiger Sachkundenachweis für Schädlingsbekämpfer ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zur Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Darin wird u.a. die TRGS 532 behandelt. Die Technische Regel für Gefahrstoffe bezieht sich auf den Umgang mit giftigen, sehr giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen. Die Details gibt die Gefahrstoffverordnung vor. Sie ist neben dem Tierschutzgesetz eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage für die Arbeit als Schädlingsbekämpfer. Darüber hinaus greift die DIN EN 16636-2015. Sie gibt vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Betrieb zur Schädlingsbekämpfung aktiv werden darf.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann das zuständige Amt die Erlaubnis innerhalb weniger Wochen erteilen. Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.
Fazit: Sachkundenachweis ist nur ein Teil der beruflichen Qualifikation
Wer gewerbsmäßig als Schädlingsbekämpfer arbeiten möchte, kann eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie liefert die Grundlagen für die spätere Arbeit, befreit die Antragsteller jedoch nicht, die notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis als Schädlingsbekämpfer zu erfüllen.
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