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Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung: rechtliche Grundlagen

Schädlingsbekämpfung: rechtliche Grundlagen

26. 04. 2025

Rechtliche Grundlagen für Schädlingsbekämpfung in Deutschland

Schädlinge dürfen in Deutschland und der EU nicht einfach so beseitigt werden. Für die Schädlingsbekämpfung gelten strenge gesetzliche Vorgaben, die beim Bekämpfen von Ratten oder Küchenschaben berücksichtigt werden müssen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick.


Europäische Verordnungen für die Schädlingsbekämpfung

Wer Schädlinge in der EU bekämpft, muss vor allem diese zwei Verordnungen im Blick behalten:

  • EU-Verordnung 528/2012 (Biozid-Verordnung): Sie regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten wie Schädlingsbekämpfungsmittel. Nur zugelassene Mittel dürfen verwendet werden. Was bedeutet das konkret? Es dürfen nur Giftköder eingesetzt werden, die über eine Zulassung in der Europäischen Union verfügen. Was also nicht möglich ist: Sie sind im Urlaub außerhalb der EU und haben dort ein sehr wirksames Giftspray gegen Kakerlaken entdeckt. Das nehmen Sie mit und setzen es bei sich ein. Damit würden Sie gegen eine EU-Verordnung verstoßen und ggf. ein Bußgeld riskieren.
  • EU-Verordnung 852/2004: Diese Verordnung betrifft vor allem die Lebensmittelhygiene. Sie ist für Betriebe relevant, die Lebensmittel herstellen, lagern oder verarbeiten. In der Verordnung werden Hygieneanforderungen in der Lebensmittelproduktion definiert. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Schädlingsprävention.

Wichtige Gesetze zur Schädlingsbekämpfung in Deutschland

Unabhängig von den Vorgaben der EU gibt es bei der Schädlingsbekämpfung auch auf nationaler Ebene einige Vorgaben zu berücksichtigen. Dazu zählen:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG): Dieses Gesetz regelt die behördlich angeordnete Bekämpfung von Krankheitserregern übertragenden Schädlingen (§18 IfSG). Zu solchen Schädlingen gehören u.a. Ratten.
  • Chemikaliengesetz (ChemG): Der Inhalt dieses Gesetzes bezieht sich auf den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Schädlingsbekämpfungsmitteln. Im ChemG steht, dass Anwender die notwendige Sachkunde belegen müssen. Konkret bedeutet das, dass Anwender genau wissen müssen, wann sie welches Gift einsetzen und welche Konsequenzen der Einsatz haben wird.
  • Tierschutzgesetz (TierSchG): Es enthält Vorschriften zum tierschutzgerechten Umgang mit Wirbeltieren wie Ratten oder Mäusen. Auch hier ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Das Tierschutzgesetz gibt z.B. vor, dass Marder nicht getötet werden dürfen oder Rattenfallen die Tiere schnell töten müssen, damit sie nicht leiden.
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB): In diesem Gesetz werden Hygieneanforderungen und Eigenkontrollen für Unternehmen in der Lebensmittelindustrie vorgegeben, um Schädlingsbefall zu vermeiden.

Wichtige Technische Regeln und Normen für die Schädlingsbekämpfung

Neben Gesetzen und EU-Vorgaben existieren weitere Vorgaben, die Schädlingsbekämpfer bei ihrer täglichen Arbeit beachten müssen.

  • TRGS 523: Dabei handelt es sich um Technische Regeln für Gefahrstoffe bei der Schädlingsbekämpfung mit giftigen Stoffen. Die Regeln geben vor, wie mit den Giftstoffen umgegangen werden muss.
  • DIN EN 16636: Die Europäische Norm für Dienstleistungen in der Schädlingsbekämpfung setzt Qualitätsstandards, die Schädlingsbekämpfungsbetriebe berücksichtigen sollten.
  • DIN 10523: Diese Norm bezieht sich im Speziellen auf die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich. Es geht dabei vor allem um die Einhaltung von Hygienevorschriften.

Gewerberechtliche Vorgaben

Unternehmen, die Schädlingsbekämpfung durchführen, benötigen eine behördliche Genehmigung gemäß §11 Abs. 1 Nr. 3e des Tierschutzgesetzes. Sie müssen nachweisen, dass sie über geeignete Ausrüstung und qualifiziertes Personal verfügen.


Schulungen und Weiterbildung beim Umgang mit Giftstoffen

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen bei der Schädlingsbekämpfung und schreibt Schulungen sowie Schutzmaßnahmen vor. Das ist wichtig, denn beim Bekämpfen von Ungeziefer müssen Anwender genau wissen, wie sie sich und Dritte schützen.


Fazit: Schädlingsbekämpfung gehört in professionelle Hände

Wie Sie gesehen haben, gibt es für die Schädlingsbekämpfung zahlreiche rechtliche Vorgaben und Gesetze. Als Laie können Sie durch unsachgemäßen Umgang mit Giftstoffen nicht nur sich selbst gefährden, sondern müssen auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Werden Fallen falsch aufgestellt oder Gifte nicht fachmännisch ausgelegt, riskieren Sie außerdem, dass Tiere wie Ratten sehr lange leiden. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Überlassen Sie die Schädlingsbekämpfung in Ihrem Betrieb aber auch zuhause am besten Profis. Sie schützen damit sich selbst und können gleichzeitig auf eine zuverlässige Beseitigung Ihres Schädlingsproblems zählen.

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