Eine professionelle Tatortreinigung ist aufwändig und mit Kosten verbunden. Wer für diese aufkommen muss, kann zu Streitfällen führen. Grundsätzlich gilt jedoch das Verursacherprinzip. Wir zeigen Ihnen, wer für die Bezahlung des Tatortreinigers verantwortlich sein kann.
Geht es um die Kostenübernahme bei Schäden oder Leistungen, gilt zunächst das sogenannte „Verursacherprinzip“. Das bedeutet, dass die Person oder auch die Gemeinschaft die Kosten tragen muss, die den Schaden verursacht hat. Bei einem Tatort ist es jedoch nicht immer einfach, die Verantwortlichen genau zu identifizieren. Dennoch versuchen wir hier anhand verschiedener Gruppen aufzuzeigen, wer potenziell den Tatortreiniger bezahlen könnte.
Wichtig: Polizei oder Staatsanwaltschaft beauftragen keine Tatortreinigung. Sie geben lediglich den Tatort zur Reinigung frei.
Wenn eine Person in ihrer Wohnung eines natürlichen Todes stirbt und der Leichnam erst nach einiger Zeit gefunden wird, müssen in der Regel die nächsten Angehörigen oder die Erben die Kosten für die Reinigung und gegebenenfalls die Desinfektion tragen.
Auch bei Suiziden oder Unfällen in den eigenen vier Wänden fallen diese Kosten den Hinterbliebenen zu. In diesem Fall kann der „Verursacher“ des „Schadens“ nicht mehr herangezogen werden, weil er verstorben ist. Entsprechend tragen die nächsten Verwandten bzw. Erben die Verantwortung für die Reinigung.
Wichtig: Bei der Kostenübernahme durch Erben gilt die gesetzliche Erbfolge.
h5. In welchen Fällen der Vermieter oder die Hauseigentümergemeinschaft die Kosten für den Tatortreiniger übernehmen muss
Wenn keine Angehörigen ermittelt werden können oder diese mittellos sind, bleiben die Kosten häufig am Vermieter oder der Hauseigentümergemeinschaft hängen. Dies ist oft der Fall bei alleinstehenden, älteren Menschen oder Drogenabhängigen, deren Versterben lange unentdeckt bleibt. Der Vermieter ist dann dafür verantwortlich, die Wohnung wieder in einen bewohnbaren und hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen.
Ist der Vermieter die öffentliche Hand, können in Einzelfällen auch Sozialämter die Tatortreinigung bezahlen, sofern es keine Verwandten oder andere Möglichkeiten gibt.
In bestimmten Fällen können Versicherungen die Kosten für die Tatortreinigung übernehmen. Hier ist es jedoch entscheidend, die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen:
Wenn eine Versicherung die Kosten für eine Tatortreinigung übernehmen soll, muss diese möglichst frühzeitig über den Schaden informiert werden. Nur so sind Betroffene auf der sicheren Seite und wissen, ob ihre Police den Schadensfall übernimmt.
Wenn ein Leichenfund auf ein Verbrechen zurückzuführen ist und der Täter ermittelt werden kann, kann dieser für die Kosten der Tatortreinigung herangezogen werden. Dies geschieht im Rahmen der Schadensersatzpflicht.
Allerdings muss dabei auch sichergestellt sein, dass der Täter überhaupt über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.
Fazit: Kostenübernahme der Tatortreinigung sollte immer vor Beauftragung geklärt sein
Bei einem Leichenfund oder einem Tatort ist häufig eine professionelle Tatort- bzw. Leichenfundortreinigung erforderlich. Betroffene sollten im Vorfeld genau abklären, wer die Kosten dafür trägt, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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