Die Tötung von Mäusen ist in Deutschland nicht uneingeschränkt erlaubt. Wer eine Maus töten darf, unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Tierschutzgesetz (TierSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Was das für Betroffene bedeutet, erfahren Sie hier.
Auch wenn Mäuse zu den Schädlingen zählen, dürfen sie nicht einfach so beseitigt werden. Maßgeblich ist dafür das Tierschutzgesetz (TierSchG). Laut § 1 TierSchG muss für das Töten eines Tiers ein sogenannter „vernünftiger Grund“ vorliegen. Ein solcher Grund besteht dann, wenn Mäuse eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen oder erhebliche Sachschäden verursachen.
Damit Mäuse beseitigt werden dürfen, muss erst einmal festgestellt werden, ob sie eine Gesundheitsgefahr darstellen oder ob der Schaden das Eliminieren begründet.
Ist ein vernünftiger Grund gegeben, muss die Maus in einer Weise getötet werden, dass sie nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen hat. Das gibt § 4 TierSchG vor. Demnach müssen Fallen oder Gifte so ausgewählt werden, dass die Maus schnell stirbt und sich ihr Ableben nicht unnötig lang hinzieht. Somit sind z.B. Klebefallen ausgeschlossen.
Entsprechend ist für das Töten von Mäusen Sachkunde gefragt, auf die Privatpersonen in der Regel nicht zurückgreifen können.
Bevor Mäuse getötet werden, muss der Artenschutz geprüft werden. So verbietet die Bundesartenschutzversordnung (BArtSchV) das Töten bestimmter Mäusearten. Während z.B. die Hausmaus (Mus musculus), die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die Feldmaus (Microtus arvalis) bekämpft werden dürfen, gilt für die Waldmaus oder Spitzmaus eine eingeschränkte Bekämpfung. Hier müssen vorher die zuständigen Naturschutzbehörden eingebunden werden. Sie müssen die Tötung dieser unter Artenschutz stehenden Mäuse genehmigen.
Beim Töten von Mäusen gibt es Unterschiede zwischen Privatpersonen und Schädlingsbekämpfern.
Die Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers zur Tötung von Mäusen bietet mehrere entscheidende Vorteile:
1. Rechtssicherheit und Einhaltung von Gesetzen: Ein Fachbetrieb kennt die komplexen rechtlichen Regelungen des Tierschutz-, Biozid- und Gefahrstoffrechts und stellt sicher, dass die Bekämpfung gesetzeskonform und tierschutzgerecht erfolgt. Somit sind Sie bei der Beauftragung rechtlich auf der sicheren Seite.
2. Effektivität und Nachhaltigkeit: Schädlingsbekämpfer identifizieren die Ursache des Befalls und erarbeiten eine ganzheitliche Strategie. Sie setzen nicht nur auf eine kurzfristige Tötung, sondern auch auf präventive Maßnahmen, um einen erneuten Befall zu verhindern. Damit wirkt ihre Arbeit nachhaltig und bekämpft nicht nur Symptome wie den Mäusebefall.
3. Gesundheitsschutz: Mäuse können Krankheiten übertragen (z.B. Hantaviren). Schädlingsbekämpfer gehen bei der Beseitigung der Schädlinge und ihrer Hinterlassenschaften professionell vor und schützen so die Gesundheit der Bewohner.
4. Sicherheit für Menschen und Haustiere: Laienhafte Bekämpfungsversuche können gefährlich sein, insbesondere wenn Gifte falsch angewendet werden. Professionelle Schädlingsbekämpfer verwenden geschlossene Köderstationen, um den Zugang von Kindern oder Haustieren zu den Giften zu verhindern.
5. Vermeidung unnötigen Tierleids: Durch ihre Sachkunde können Schädlingsbekämpfer Methoden anwenden, die einen schnellen und schmerzfreien Tod der Mäuse gewährleisten und die gesetzlichen Tierschutzvorgaben erfüllen.
Haben Sie Probleme mit Mäusen oder Ratten im Keller? Haben sich in Ihrem Betrieb Mäuse eingenistet? Dann ist es Zeit zu handeln. Wir kümmern uns darum: +49 (0) 461 – 480 658 46

Tote Maus: Ab wann riecht es und wie lange?

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