Drei Angebote für dasselbe Objekt, drei völlig verschiedene Preise und keine Möglichkeit, sie sauber gegenüberzustellen. Wer schon einmal Reinigungsleistungen ausgeschrieben hat, kennt diese Situation. Die Ursache liegt fast nie bei den Anbietern, sondern in der Ausschreibung selbst.
Kurz beantwortet: Ein Leistungsverzeichnis für die Gebäudereinigung legt fest, welche Fläche in welchem Zustand zu übergeben ist, wie oft welche Tätigkeit erfolgt und wie die Qualität gemessen wird. Es besteht aus Objektdaten, einem Raumbuch mit Flächen und Bodenbelägen, den Tätigkeiten je Raumgruppe, den Frequenzen sowie Regelungen zu Material, Qualitätssicherung und Vertrag. Ohne Raumbuch und Frequenzen sind Angebote grundsätzlich nicht vergleichbar.
Wir zeigen Ihnen, wie ein belastbares Leistungsverzeichnis aufgebaut ist, welche Angaben Anbieter tatsächlich brauchen und woran Sie in Angeboten erkennen, ob die Kalkulation trägt.
Wenn eine Ausschreibung nur „Unterhaltsreinigung Bürogebäude, ca. 1.200 Quadratmeter” nennt, muss jeder Anbieter die fehlenden Angaben selbst annehmen. Der eine kalkuliert eine tägliche Reinigung aller Flächen, der andere eine dreimal wöchentliche Reinigung der Büros bei täglicher Sanitärreinigung. Beide rechnen korrekt, nur eben für zwei verschiedene Leistungen.
Hinzu kommt die Bezugsgröße. Ein Angebot nennt einen Stundenverrechnungssatz, das nächste einen Monatspauschalpreis, das dritte einen Quadratmeterpreis. Solange die Leistung nicht definiert ist, lässt sich daraus kein Vergleich bilden. Der Stundensatz allein sagt ohnehin wenig aus: Entscheidend ist, wie viele Stunden für das Objekt angesetzt werden.
Das Raumbuch ist der Teil, der am häufigsten fehlt, und zugleich der wichtigste. Es listet jeden Raum mit den Angaben auf, die für die Kalkulation nötig sind:
Fassen Sie Räume mit gleicher Nutzung anschließend zu Raumgruppen zusammen. Sie schreiben die Tätigkeiten dann einmal je Gruppe aus statt für jeden Raum einzeln.
Für jede Raumgruppe wird beschrieben, welche Tätigkeit in welchem Rhythmus erfolgt. Üblich ist die Angabe als Anzahl pro Woche, Monat oder Jahr – etwa fünfmal wöchentlich, einmal wöchentlich oder zweimal jährlich.
Ein typischer Aufbau für einen Bürobereich:
Trennen Sie Sanitärbereiche davon ab. Dort geht es weniger um Fläche als um die Anzahl der Objekte und die Frequenz, und hier entscheidet sich in der Praxis, ob Nutzer die Reinigungsqualität als gut empfinden.
Glasreinigung, Grundreinigung und Sonderleistungen gehören in eigene Positionen. Wer sie in die Unterhaltsreinigung mischt, macht die Monatspauschale unvergleichbar und erschwert später die Abrechnung.
Eine Empfehlung aus der Praxis: Beschreiben Sie, in welchem Zustand die Fläche zu übergeben ist, statt jeden Handgriff vorzugeben. „Boden frei von losem Schmutz, Flecken und Streifen” ist präziser und besser prüfbar als „Boden nebelfeucht wischen”.
Das hat zwei Vorteile: Der Anbieter kann das für Belag und Verschmutzung passende Verfahren wählen, und Sie haben bei der Qualitätskontrolle ein überprüfbares Kriterium statt einer Verfahrensfrage.
Für ein mittelgroßes Objekt sollten Sie von der Vorbereitung bis zum Vertragsbeginn etwa drei bis vier Monate einplanen. Der Ablauf gliedert sich üblicherweise in fünf Phasen:
Kalkulieren Sie zwischen Vergabe und Vertragsbeginn zusätzlich vier bis sechs Wochen ein. Ein Dienstleister muss Personal einplanen oder einstellen, und ein überstürzter Start ist eine der häufigsten Ursachen für Probleme in den ersten Wochen.
Wenn ein bestehender Vertrag abgelöst wird, entscheidet die Übergabe über die ersten Monate. Bewährt haben sich drei Punkte: eine gemeinsame Übergabebegehung mit dem alten und dem neuen Dienstleister, eine Bestandsaufnahme des Objektzustands zum Stichtag und eine klar geregelte Übernahme von Schlüsseln, Zugangsberechtigungen und Putzraum.
Halten Sie den Zustand der Beläge zu Beginn schriftlich fest. Andernfalls lässt sich später kaum unterscheiden, welche Schäden bereits vorhanden waren und welche im laufenden Betrieb entstanden sind.
Liegen die Angebote vor, hilft eine einheitliche Bezugsgröße. Rechnen Sie alle auf den Preis pro Quadratmeter und Monat für die Unterhaltsreinigung um und stellen Sie Sonderleistungen getrennt daneben.
Anschließend lohnt der Blick auf die Plausibilität:
Ein günstiges Angebot ist nicht automatisch ein schlechtes. Problematisch wird es, wenn der Preis nicht zur ausgeschriebenen Leistung passt – dann folgen entweder Nachträge oder Qualitätsmängel.
Planen Sie deshalb eine gemeinsame Objektbegehung fest ein. Sie kostet einen Vormittag und verhindert die meisten der genannten Probleme.
Was gehört in ein Leistungsverzeichnis für die Gebäudereinigung?
Objektdaten, ein Raumbuch mit Flächen und Bodenbelägen, die Tätigkeiten je Raumgruppe mit Frequenzen, Regelungen zu Zeitfenstern, Verbrauchsmaterial und Geräten sowie Angaben zu Qualitätssicherung, Ansprechpartnern und Vertragsbedingungen.
Wie mache ich Angebote vergleichbar?
Indem Sie eine einheitliche Bezugsgröße vorgeben – üblicherweise den Preis pro Quadratmeter und Monat für die Unterhaltsreinigung – und Sonderleistungen als eigene Positionen ausweisen lassen. Lassen Sie sich zusätzlich die kalkulierten Monatsstunden nennen.
Was sagt der Stundenverrechnungssatz aus?
Für sich genommen wenig. Er enthält neben dem Tariflohn auch Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Material, Verwaltung und Wagnis. Aussagekräftig wird er erst zusammen mit der Anzahl der angesetzten Stunden.
Wie oft sollte das Leistungsverzeichnis aktualisiert werden?
Bei jeder baulichen Veränderung oder Umnutzung, spätestens jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit vor einer erneuten Ausschreibung.
Brauche ich für die Ausschreibung eine Objektbegehung?
Sie ist dringend zu empfehlen. Zustand der Beläge, Zugangswege, verfügbare Putzräume und Verschmutzungsgrad lassen sich aus Unterlagen allein nicht beurteilen und beeinflussen die Kalkulation erheblich.
Der Aufwand für ein sauberes Raumbuch und klare Frequenzen fällt einmal an. Danach erhalten Sie Angebote, die tatsächlich dasselbe beschreiben, und Sie haben für die gesamte Vertragslaufzeit eine Grundlage, an der sich Qualität messen lässt. Der häufigste Grund für Ärger mit Reinigungsdienstleistern ist nicht mangelnde Leistung, sondern eine unklare Leistungsbeschreibung.
Sie bereiten eine Ausschreibung vor und möchten Ihr Leistungsverzeichnis gegenprüfen lassen? Sprechen Sie uns an. Wir besichtigen das Objekt und erstellen Ihnen ein Angebot mit nachvollziehbaren Positionen: +49 461 – 480 658 46

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