Seit Corona wissen wir, wie wichtig Pandemiepräventionsmaßnahmen sind. Hier spielen vor allem die Planung, Koordination und Verteilung von Aufgaben eine wichtige Rolle. Wir zeigen Ihnen, wie Profis Sie bei der Pandemieprävention unterstützen können.
Wenn Maßnahmen zur Pandemieprävention durchgeführt werden müssen, sollten zuvor die Verantwortlichen dafür im Betrieb bestimmt werden. Ähnlich ist die Vorgehensweise auch beim betrieblichen Gesundheitsmanagement oder anderen Maßnahmen rund um den Arbeitsschutz, für welchen die Unternehmensleitung verantwortlich ist.
Ein Unternehmen sollte im Rahmen der Pandemieprävention alle wichtigen Vorschriften rund um Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenstellen. Aus diesen Vorschriften werden die Faktoren ermittelt, welche die Betriebsgesundheit durch eine mögliche Pandemie beeinträchtigen und die Verbreitung von Viren begünstigen können.
Abgeleitet wird daraus wiederum, wer im Pandemiefall noch vor Ort sein muss, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, und wer im Home-Office weitearbeiten kann. Hierfür ist es erforderlich, dass alle Maßnahmen genau mit den wichtigsten Unternehmensprozessen abgeglichen werden.
Wichtig ist dabei auch zu prüfen, in welchen Situationen es zu Kontakt unter den Mitarbeitenden kommen kann. Indirekte Kontakte sind ebenfalls zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um Kontaktflächen an Maschinen und Geräten, die von mehreren Menschen benutzt werden. Das können Computer ebenso sein wie Türklinken in der Personalküche. Mit Hilfe einer Risikoanalyse werden schließlich die notwendigen Maßnahmen priorisiert.
Um die Ausbreitung der Pandemie zu vereiteln, sollten Unternehmen im Rahmen der Pandemieprävention wichtige Verhaltensregeln zum Infektionsschutz aufstellen. Dazu gehören Mitarbeiterschulungen und Sicherheitstrainings, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln oder die Ausstattung mit Schutzkleidung und -ausrüstung. Das Aufstellen von Distanzregeln gehört ebenfalls zu diesen präventiven Maßnahmen.
Im Rahmen der Pandemieprävention wird schließlich mit den Maßnahmen gestartet, die den größtmöglichen Nutzen für den Gesundheitsschutz haben und es dem Unternehmen ermöglichen, so gut wie möglich in der Pandemie weiterzuarbeiten. Wichtig ist dabei auch, dass die Maßnahmen regelmäßig bewertet werden. Zeigt sich eine Maßnahme als nicht wirksam, sollte sie aus dem Maßnahmenplan gestrichen werden.
Jeder Arbeitgeber ist nach Paragraph 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verantwortlich dafür, im Pandemiefall für notwendige Maßnahmen zu sorgen. Diese fallen laut ArbSchG unter „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“.
Sofern es einen Betriebsrat gibt, muss auch dieser in die Planung von entsprechenden Maßnahmen einbezogen werden.
Die Pandemieprävention im Rahmen des Arbeitsschutzes ist eine umfangreiche Aufgabe für die Geschäftsführung in Unternehmen. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber die Prävention nicht auf die leichte Schulter nehmen und sie gezielt angehen.
Wir beraten Sie ausführlich und nachhaltig rund das Thema Pandemieprävention. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: +49 (0) 461 – 480 658 46
In besonders dringenden Fällen, die unter keinen Umständen bis zum nächsten Tag warten können, erreichen Sie uns auch außerhalb der Öffnungszeiten über unseren 24-Stunden-Notfall-Service:
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